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Nachricht im Original (Versickerung und Retention )
{| class="wikitable" style="text-align:rechts" |- ! Regelungsbereich !! Regelwerk !! Inhalt |- | rowspan="1" | '''EU-Recht''' | EG-Richtlinie 76/464/EWG / 1976 EG-Richtlinie 80/68/EWG / 1979 || Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe |- | rowspan="2" | '''Bundesrecht''' | Wasserhaushaltsgesetz WHG || Versickerungsanlagen sind nach dem WHG erlaubnispflichtig, die Länder können seit 1996 die Erlaubnispflicht aufheben, Grundwasserverordnung |- | BauGB || Baugesetzbuch |- | rowspan="5" | '''Landesrecht''' | Landesbauordnung || Angabe der Systemart und Größe im Bauantrag, die meisten Landesbauordnungen fördern oder verlangen die dezentrale Niederschlagswasserversickerung inzwischen |- | AVBWasserV §3 || Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger |- | Landeswassergesetz || evtl. Pflicht zur Versickerung von Niederschlagswasser |- | Landeswassergesetz || evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bei Versickerung |- | kommunale Abwassersatzung || evtl. Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beim kommunalen Wasserentsorger |}
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! Regelungsbereich !! Regelwerk !! Inhalt
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| rowspan="1" | '''EU-Recht'''
| EG-Richtlinie 76/464/EWG / 1976
EG-Richtlinie 80/68/EWG / 1979 || Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
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| rowspan="2" | '''Bundesrecht'''
| Wasserhaushaltsgesetz WHG || Versickerungsanlagen sind nach dem WHG erlaubnispflichtig, die Länder können seit 1996 die Erlaubnispflicht aufheben, Grundwasserverordnung
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| BauGB || Baugesetzbuch
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| rowspan="5" | '''Landesrecht'''
| Landesbauordnung || Angabe der Systemart und Größe im Bauantrag, die meisten Landesbauordnungen fördern oder verlangen die dezentrale Niederschlagswasserversickerung inzwischen
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| AVBWasserV §3 || Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger
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| Landeswassergesetz || evtl. Pflicht zur Versickerung von Niederschlagswasser
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| Landeswassergesetz || evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bei Versickerung
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| kommunale Abwassersatzung || evtl. Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beim kommunalen Wasserentsorger
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Übersetzung {| class="wikitable" style="text-align:rechts" |- ! Regelungsbereich !! Regelwerk !! Inhalt |- | rowspan="1" | '''EU-Recht''' | EG-Richtlinie 76/464/EWG / 1976 EG-Richtlinie 80/68/EWG / 1979 || Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe |- | rowspan="2" | '''Bundesrecht''' | Wasserhaushaltsgesetz WHG || Versickerungsanlagen sind nach dem WHG erlaubnispflichtig, die Länder können seit 1996 die Erlaubnispflicht aufheben, Grundwasserverordnung |- | BauGB || Baugesetzbuch |- | rowspan="5" | '''Landesrecht''' | Landesbauordnung || Angabe der Systemart und Größe im Bauantrag, die meisten Landesbauordnungen fördern oder verlangen die dezentrale Niederschlagswasserversickerung inzwischen |- | AVBWasserV §3 || Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger |- | Landeswassergesetz || evtl. Pflicht zur Versickerung von Niederschlagswasser |- | Landeswassergesetz || evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bei Versickerung |- | kommunale Abwassersatzung || evtl. Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beim kommunalen Wasserentsorger |}