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Aktuelle Version vom 7. November 2018, 08:52 Uhr

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Nachricht im Original (Regenwassernutzung)
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! Regelungsbereich !! Regelwerk !! Inhalt
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| rowspan="1" | '''Baugenehmigung''' 
| Landesbauordnung || I.d.R. werden Zisternen in der gängigen Größe für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Darstellung des Anteils der Regenwasseranlage an der Grundstücksentwässerung im Rahmen des Entwässerungsgesuchs reicht aus. Die Nutzung von vorhandenen Behältern als Regenwasserspeicher bedarf einer Genehmigung
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| rowspan="4" | '''Wasserversorgung''' 
| AVBWasserV §3 || Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang + Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger
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| AVBWasserV §14 || kommunaler Wasserversorger ist berechtigt, Kundenanlage nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen
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| Trinkwasserverordnung || Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen, strikte Trennung von Trink- und Betriebswassernetz.
Übersetzung{| class="wikitable" style="text-align:rechts"
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! Regelungsbereich !! Regelwerk !! Inhalt
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| rowspan="1" | '''Baugenehmigung''' 
| Landesbauordnung || I.d.R. werden Zisternen in der gängigen Größe für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Darstellung des Anteils der Regenwasseranlage an der Grundstücksentwässerung im Rahmen des Entwässerungsgesuchs reicht aus. Die Nutzung von vorhandenen Behältern als Regenwasserspeicher bedarf einer Genehmigung
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| rowspan="4" | '''Wasserversorgung''' 
| AVBWasserV §3 || Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang + Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger
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| AVBWasserV §14 || kommunaler Wasserversorger ist berechtigt, Kundenanlage nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen
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| Trinkwasserverordnung || Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen, strikte Trennung von Trink- und Betriebswassernetz.
Regelungsbereich Regelwerk Inhalt
Baugenehmigung Landesbauordnung I.d.R. werden Zisternen in der gängigen Größe für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Darstellung des Anteils der Regenwasseranlage an der Grundstücksentwässerung im Rahmen des Entwässerungsgesuchs reicht aus. Die Nutzung von vorhandenen Behältern als Regenwasserspeicher bedarf einer Genehmigung
Wasserversorgung AVBWasserV §3 Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang + Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger
AVBWasserV §14 kommunaler Wasserversorger ist berechtigt, Kundenanlage nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen
Trinkwasserverordnung Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen, strikte Trennung von Trink- und Betriebswassernetz.