Aktuelle Version vom 7. November 2018, 08:52 Uhr
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Nachricht im Original (Regenwassernutzung )
Sowohl Hebeanlagen als auch [[#Selbstreinigende Feinfilter|Rückstauklappen]] unterliegen im Betrieb der Wartungspflicht und müssen daher über Revisionsöffnungen zugänglich gehalten werden. Außerdem ist der Fall zu beachten, dass wegen eines Pumpendefekts oder anstehendem Rückstau kein Wasser aus dem Speicher abgeführt werden kann, obwohl weiter Wasser zuläuft. Bei Außenzisternen ist dann ausnahmsweise ein unkontrollierter Wasseraustritt aus einem Notüberlauf, welcher im Zisternendeckel sein kann, zu akzeptieren. Ein Eindringen des Wassers in das Gebäude z.B. über das Leerrohr muss jedoch sicher ausgeschlossen werden.
Sowohl Hebeanlagen als auch [[#Selbstreinigende Feinfilter|Rückstauklappen]] unterliegen im Betrieb der Wartungspflicht und müssen daher über Revisionsöffnungen zugänglich gehalten werden. Außerdem ist der Fall zu beachten, dass wegen eines Pumpendefekts oder anstehendem Rückstau kein Wasser aus dem Speicher abgeführt werden kann, obwohl weiter Wasser zuläuft. Bei Außenzisternen ist dann ausnahmsweise ein unkontrollierter Wasseraustritt aus einem Notüberlauf, welcher im Zisternendeckel sein kann, zu akzeptieren. Ein Eindringen des Wassers in das Gebäude z.B. über das Leerrohr muss jedoch sicher ausgeschlossen werden.
Übersetzung Sowohl Hebeanlagen als auch [[#Selbstreinigende Feinfilter|Rückstauklappen]] unterliegen im Betrieb der Wartungspflicht und müssen daher über Revisionsöffnungen zugänglich gehalten werden. Außerdem ist der Fall zu beachten, dass wegen eines Pumpendefekts oder anstehendem Rückstau kein Wasser aus dem Speicher abgeführt werden kann, obwohl weiter Wasser zuläuft. Bei Außenzisternen ist dann ausnahmsweise ein unkontrollierter Wasseraustritt aus einem Notüberlauf, welcher im Zisternendeckel sein kann, zu akzeptieren. Ein Eindringen des Wassers in das Gebäude z.B. über das Leerrohr muss jedoch sicher ausgeschlossen werden. Sowohl Hebeanlagen als auch Rückstauklappen unterliegen im Betrieb der Wartungspflicht und müssen daher über Revisionsöffnungen zugänglich gehalten werden. Außerdem ist der Fall zu beachten, dass wegen eines Pumpendefekts oder anstehendem Rückstau kein Wasser aus dem Speicher abgeführt werden kann, obwohl weiter Wasser zuläuft. Bei Außenzisternen ist dann ausnahmsweise ein unkontrollierter Wasseraustritt aus einem Notüberlauf, welcher im Zisternendeckel sein kann, zu akzeptieren. Ein Eindringen des Wassers in das Gebäude z.B. über das Leerrohr muss jedoch sicher ausgeschlossen werden.